Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Präambel

Im Herzen des Kinzigtals bietet das Kinzig Valley einen Ort für Startups und Gründer, an dem sie in inspirierender Umgebung an ihrer Geschäftsidee arbeiten und ihr Business nach vorn bringen. In einer eigens dafür eingerichteten Coworking-Etage im Kinzig Valley ist alles vorhanden, was es dazu braucht – angefangen bei ergonomisch eingerichteten Arbeitsplätzen über High-Speed-Internet bis hin zu einem Meeting-Raum und Eventformaten, die den Austausch der Startup-Community in der Region stärken. 

Das Kinzig Valley richtet sich in erster Linie an Startups, die sich noch in der Start- und Wachstumsphase befinden und gerne eine hervorragende Infrastruktur zu fairen und smarten Konditionen nutzen möchten, anstatt sich langfristig an Mietverträge zu binden. Für ein harmonisches Miteinander, ein tolles Netzwerk und auch, um den Haussegen gerade zu halten, wählen wir jedes Startup sorgfältig aus, das einen Platz im Kinzig Valley bekommt. Damit gehen wir sicher, dass nur solche Gründer und Unternehmen unter einem Dach an ihren Ideen und Visionen arbeiten, die gut zu unserer Philosophie aber vor allem auch zueinander passen und sich in ihrer Kreativität und Motivation gegenseitig Impulse geben. 

Was unsere Philosophie betrifft: Wir im Kinzig Valley sind davon überzeugt, dass alle Dinge im Leben so unkompliziert wie nur möglich ablaufen sollten – erst recht, wenn es um die Verwirklichung seiner eigenen Träume geht. Keine komplizierten Vertrags-Konstrukte, keine fixen Laufzeiten und keine Kautionen oder dergleichen. Wir leben die Anpack-Mentalität, das Einfach-mal-Machen und möchten auf diese Art und Weise einen Ort in der Region schaffen, an denen grandiose Ideen von tollen Menschen in die Tat umgesetzt werden. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit!

 

§ 1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Coworking-Leistungen der Kinzig Valley GmbH im Kinzig Valley, die diese gegenüber ihren Nutzern/Vertragspartnern erbringt.

1.2 Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Der Zeitraum von Montag bis Freitag wird im Folgenden als “werktags” bzw. “Werktag” bezeichnet.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung

2.1 Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Coworking-Space der Kinzig Valley GmbH ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, Küche, WC sowie der Bereitstellung eines Meeting- und Veranstaltungsraums, im Rahmen der angebotenen Leistungen. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom sowie High-Speed-Internet.

2.2 Die angebotenen Leistungen und Preise sind jederzeit einsehbar und können durch die Kinzig Valley GmbH mit einem Monat Ankündigung angepasst werden.

2.3 Je nach gewählter Mitgliedschaft, ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.

2.4 Die Mitgliedschaft wird dem Mitglied persönlich gewährt. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Bei Verstößen kann ein Schadensersatz verlangt werden. 

Aktuelle Mitgliedschaften können Sie jederzeit unter folgender Website einsehen: https://www.kinzig-valley.de/tarife/

 

§ 3 Öffnungszeiten, Zugangsbedingungen

3.1 Der Zugang zu den Coworking-Space-Räumlichkeiten im Kinzig Valley ist grundsätzlich 24 Stunden werktags sowie an Sonn- und Feiertagen möglich. Hierfür ist ein Schlüssel zubuchbar. Innerhalb der Kernöffnungszeiten von 08.00 Uhr – 17.00 Uhr ist der Zugang durch Mitarbeiter gesichert und auch ohne eigenen Zugangschip möglich.

3.2 Zugangschips für den Zugang zum Kinzig Valley werden gegen Kopie des Personalausweises und ausschließlich an Nutzer mit Vertrag ausgegeben. Zur Verfügung gestellte Zugangschips sind von den Nutzern bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses umgehend zurückzugeben. Der Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich anzuzeigen. Beim Verlust von Schlüsseln der Schließanlage ist die Kinzig Valley GmbH berechtigt, auf Kosten des Nutzers die Sicherheit des Hauses wiederherzustellen. Hierfür werden für Material- und Personalkosten eine Aufwandsentschädigung vom 60 Euro fällig. 

3.3 Die Kinzig Valley GmbH ist im Besitz eines Generalschlüssels und hat somit Zugang zu jedem Raum im Kinzig Valley, um bei Bedarf (Reparaturen, Notfälle) in die entsprechenden Räume zu gelangen.

3.4 Die Übertragung der Büroschlüssel an Dritte durch den Nutzer ist nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der Schlüssel durch den Nutzer ist nicht erlaubt.

 

§ 4 Vertragsabschluss

4.1 Der Vertragsabschluss erfolgt digital. Mit der Leistungsbuchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.

4.2 Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und der Kinzig Valley GmbH kommt erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung durch die Kinzig Valley GmbH zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

4.3 Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegeben Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet die Änderungen gegenüber der Kinzig Valley GmbH unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 5 Vertragsdauer

5.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen bei einer Kündigungsfrist von 4 (vier) Wochen zum Ende eines Kalendermonates kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

5.2 Die Kinzig Valley GmbH kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung zweimalig in Verzug gerät oder seine vertragliche Verpflichtung in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt.

5.3 Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

5.4 Es wird für alle Mitgliedschaften eine Mindestvertragslaufzeit von 3 (drei) Monaten vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist die Mitgliedschaft mit der in §5 (1) genannten Kündigungsfrist kündbar. 

 

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

6.1 Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Diese beziehen sich nur auf die angegebene Leistung. Darüber hinausgehende Serviceleistungen sind gesondert vergütet.

6.2 Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar nach dem Vertragsschluss fällig. Die Gebühr ist per Überweisung oder Lastschrift zu begleichen und ist bis zum 10. Werktag nach Beginn fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Kinzig Valley GmbH. Der monatliche Betrag gemäß Mitgliedschaft ist bis zum 10. Werktag eines jeden Monats ohne Abzug fällig.

6.3 Zusätzlich stellt die Kinzig Valley GmbH dem Nutzer nach Ende eines Monats optional zu buchbare Serviceleistungen laut jeweils gültiger Preisliste in Rechnung.

6.4 Die Zahlungen sind unter der Angabe der Vertragsnummer auf das Konto der Kinzig Valley GmbH (IBAN: DE 43 5066 1639 0004 3642 95) zu erfolgen.

 

§ 7 Pflichten des Nutzers

7.1 Der Nutzer hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsmäßig zurückzugegeben. Er haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wurde.

7.2 Der Nutzer verpflichtet sich, andere Nutzer in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft zum Beispiel längere, laute Telefonate in Gemeinschaftsräumen, unangemessene, laute Unterhaltungen oder sonstige akustische oder visuelle Störungen.

7.3 Der Nutzer, der das Gebäude außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen nutzt, ist verpflichtet, die zum Betreten und Verlassen des Gebäudes benutzten Eingangstüren sowie alle genutzten Räume und Einrichtungen nach Beendigung der Tätigkeit ordnungsgemäß zu verschließen. Es sind die jeweiligen Hinweise zum ordnungsgemäßen Verlassen der einzelnen Standorte zu beachten.

7.4 Die Gemeinschaftsflächen (Flur, Meetingräume, Küche, Sanitäranlagen u. ä.) werden von allen Nutzern und deren Gäste gemeinsam genutzt. Jeder Nutzer hat auf andere Nutzer Rücksicht zu nehmen.

7.5 Für die Einholung behördlicher Genehmigungen und Erfüllung behördlicher Auflagen, die für seinen Gewerbebetrieb erforderlich sein sollten, ist allein der Nutzer verantwortlich.

7.6 Die Kinzig Valley GmbH behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidrigen, anstößigen, gesetzeswidrigen oder allgemein geschäftsschädigen Verhaltens des Hauses zu verweisen.

7.7 Der Nutzer ist berechtigt, die Adresse des Kinzig Valley als Geschäftsadresse zu verwenden. Wird die Nutzung der Adresse beendet bzw. gekündigt, ist der Nutzer verpflichtet, seine Geschäftspartner entsprechend zu unterrichten. Unterlässt der Nutzer dies, ist die Kinzig Valley GmbH berechtigt, sämtliche für den Nutzer eingehende Post an den Absender zurückzuschicken.

7.8 Der Nutzer wird die Dienste und Infrastruktur der Kinzig Valley GmbH für keine der folgenden Tätigkeiten nutzen:

  • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Spam-E-Mails oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
  • Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;
  • Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Räume der Kinzig Valley GmbH.
  • Bereitstellung oder Verarbeitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigen  (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, etc) unterliegt, es sei denn, der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung der Verbreitung;
  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
  • Illegaler Down- bzw. Upload von urheberrechtlich geschützten Daten;
  • Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere deren E-Mail-Adressen, ohne Zustimmung
  • Angaben von falschen Identitätsdaten

7.9 Die Kinzig Valley GmbH ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. Der Nutzer weist der Kinzig Valley GmbH das Bestehen einer Unternehmerhaftpflicht- bzw. Haftpflichtversicherung auf Verlangen nach.

7.10 Das Aufstellen von mitgebrachten Möbeln, Geräten und Gegenständen ist nur mit Absprache mit der Kinzig Valley GmbH gestattet. Ausgenommen hiervon sind Laptops, Notebooks und Tablets.

 

§8 Gewährleistung, Haftung

8.1 Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss auf Wunsch eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsplätze sich in einem Großraumbüro befinden und die anmietbaren Schließfächer abschließbar sind. Die Kinzig Valley GmbH übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.

8.2 In allen Fällen, in denen die Kinzig Valley GmbH im geschäftlichen Verkehr auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwandsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihrem leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ein Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, der Kinzig Valley GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

8.3 Der Nutzer ist verpflichtet, mit den Arbeitsumfeldern und Büroräumen vorsichtig umzugehen und Schäden, die er und/oder seine Besucher verursachen, der Kinzig Valley GmbH sofort zu melden. Der Nutzer haftet für solche Schäden. Der Nutzer ist verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung sowie alle weiteren zur Deckung der vorbezeichneten Schäden oder Diebstahl erforderlichen Versicherungen in angemessenem Umfang abzuschließen und dem Serviceanbieter, bei Vertragsbeginn und später auf Anfrage, nachzuweisen.

8.4 Für den ausreichend sicheren Verschluss von Schließfächer, Schubladen o.ä. ist das Mitglied selbst verantwortlich. Kinzig Valley GmbH haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Wertgestände sind in dafür vorgesehene Schubladen und Schließfächer zu verstauen.  

 

§ 9 Datenschutz

9.1 Die Kinzig Valley GmbH wird die Vorschrift über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

9.2 Der Nutzer erklärt sich zusätzlich einverstanden, seine persönlichen Daten (mindestens Name, Geburtsdatum und Anschrift) der Kinzig Valley GmbH mitzuteilen.

9.3 Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Kinzig Valley GmbH widerrufen. Die Kinzig Valley GmbH wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten des Nutzers vornehmen.

9.4 Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum der Kinzig Valley GmbH und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen sie an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 10 Standorte

10.1 Der Standort Gelnhausen wird direkt von der Kinzig Valley GmbH betrieben. Weitere Standorte werden in Kooperation mit Unternehmen betrieben. Hier ist dem Personal des kooperierenden Unternehmen Folge zu leisten. 

  • Für den Standort Wächtersbach ist es die Firma Kremer GmbH
  • Für den Standort Gelnhausen City ist es die Firma XQuadrat GmbH

10.2 Eine Haftung an Standorten, die nicht direkt von der Kinzig Valley GmbH betrieben werden ist ausgeschlossen. Die ordnungsgemäße Bereitstellung der Räumlichkeiten inkl. Beachtung von rechtlichen Vorgaben, obliegt den jeweiligen Eigentümern der Räumlichkeiten. Zusätzlich können an diesen Standorten jeweils ergänzende standortspezifische Regelungen gelten. 

10.3 An den Standorten kann es zu unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen kommen. Nicht alle Leistungen sind an allen Standorten erhältlich.

10.4 Das Mitglied hat sich bei dem ersten Aufenthalt in einem Space über den bestehenden Flucht- und Rettungsplan zu informieren. Diese Wege sind stets frei zu halten. 

 

§ 11 Schlussbestimmung

11.1 Der Nutzer erteilt der Kinzig Valley GmbH die Erlaubnis, ihn in Pressemitteilungen oder auf seiner Webseite (einschließlich Social Media Kanäle) als Referenzkunden zu nennen. Dies erfolgt ausschließlich nach mündlicher, schriftlicher oder per E-Mail erteilter Erlaubnis durch den Nutzer.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

11.3 Der Gerichtsstand ist der Sitz der Kinzig Valley GmbH in Gelnhausen.

11.4 Der Nutzer hat sich mit der Kinzig Valley GmbH auf die Einhaltung der Hausordnung des Kinzig Valley in der jeweils gültigen Fassung verständigt.

11.5 Der Betreiber behält sich vor, die Nutzungsvereinbarungen ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Nutzer wird über die Änderungen der Nutzungsvereinbarungen rechtzeitig mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per öffentlichen Aushang benachrichtigt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsvereinbarungen als von ihm angenommen.